Hygienekonzept Borussia Empelde
ALLGEMEINE HYGIENEREGELN
•Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) im Zuschauerbereich.
•In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1)
einzuhalten.
•Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
•Beachten der Hust- und Nies- Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
•Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden)
und/oder Desinfizieren der Hände.
•Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld (Zone 1).
•Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw.
diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
•Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt
vorliegen
GRUNDSÄTZE
•Das Betreten und Verlassen des Sportplatzes ist nur über den Eingang am Parkplatz der
Straße „Am Sportpark“ möglich.
•Die höchstzulässige Anzahl der Zuschauer beträgt 50.
•Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
•Ein Gastronomieangebot wird es bis auf weiteres nicht geben.
•Trainer*innen und Mannschaftsverantwortliche informieren Mannschaften über das
Hygienekonzept.
•Die Nutzung und das Betreten der Sportplatzes sind nur gestattet, wenn ein eigenes
Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
•Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in
Zone 3 möglich.
•Der Zugang zu Toiletten Trainingsbetriebes sichergestellt.
Zuschauer
•Zuschauer*innen sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das
Abstandsgebot von 1,5m einhält.
•Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauer*innen ist nicht nötig da nicht mehr
als 50 Zuschauer*innen zugelassen sind.
•Nach ausdrücklicher Erklärung vom LSB fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf
dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der
aktiv Sportausübenden (also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen. Damit sind die
Trainer, Betreuer, Ordner, Presse etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer
anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht
möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende)
ordnungsrechtlich definiert sind.
ZONEN
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
ZONE 1 „INNENRAUM/SPIELFELD“
•In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und Laufbahn) befinden sich nur die für den
Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Schiedsrichter*innen
•Diese beiden Personengruppen bilden die aktiven Sportausübenden.
Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen
erfolgt.
Es gilt 49 beteiligte Spieler (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften
und 1 Schiedsrichter.
•Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer erfolgt über die
ausliegenden Listen die man auch per Mail als Word oder PDF Datei bekommen kann.
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
- Medienvertreter*innen(siehe ff.Anmerkung)
•Sofern Medienvertreter*innen im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt
dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des
Mindestabstandes.
ZONE 2 „UMKLEIDEBEREICHE“
•In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
•Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notwendiges
Minimum beschränkt werden.
ZONE 3 „PUBLIKUMSBEREICH“
•Die Zone 3 „Publikumsbereich“ bezeichnet den Bereich des A-Platzes, der sich hinter der
Laufbahn auf den Treppen befindet.
•Auf dem B-Platz wird es im vorderen Bereich eine abgesperrte Zone für die Zuschauer
geben.